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Dann sind sie bei uns richtig! Wir haben Erfahrung bzgl. Einreise, Aufenthalt, Jobsuche und dem Leben in der Schweiz und stehen Ihnen gerne als Berater und Vermittler zur Seite. Sie möchten sich aus dem Ausland (EU)
in der Schweiz bewerben?
DIE KUNST DER HEILUNG.
IN DEN BESTEN HÄNDEN.
IN DER SCHWEIZ.
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der zu Dir passt.

Was wir tun

In einem kostenlosen, telefonischen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über:
  • Einreise und Arbeitsbestimmungen der Schweiz
  • Aktuelle Job-Möglichkeiten und konkrete Angebote
  • BAG (Bundesamt für Gesundheit) Prozess (Diplomanerkennung, Anerkennung Ihres Berufes)
  • Arbeitsbedingungen
  • Allgemeine Auskünfte zum Leben und Arbeiten in der Schweiz
Beratungsgespräch vereinbaren

Die Nachfrage nach Personal für das Gesundheitswesen ist in der Schweiz unverändert gross. Der Schweizer Arbeitsmarkt vermag das nicht aus eigener Kraft zu befriedigen. Deshalb sind Sie als ausgebildete medizinische Fachperson für Schweizer Arbeitgeber sehr interessant.

Zu unseren Kunden gehören Spitäler, Langzeiteinrichtungen und Spitexorganisationen. Für diese Kunden rekrutieren wir Fachärzte und Allgemeinmediziner zur Festanstellung. Doch nicht nur die fachliche Eignung ist uns wichtig. Im Gespräch mit Auftraggebern und Bewerber/innen loten wir die Bedürfnisse beider Seiten aus. So bringen wir Menschen zusammen, die auch wirklich zusammenpassen.

Wir stehen Ihnen während der Rekrutierungsphase als zentraler Ansprechpartner zur Seite. Aus dem EU-Raum kommend, ersparen Sie sich damit langwierige Abklärungen und Missverständnisse. So können Sie von unserem Know-how profitieren und sich so auf das Wesentliche, nämlich Ihre neue Herausforderung in der Schweiz konzentrieren.

Voraussetzungen für einen Stellenantritt als Ärztin oder Arzt in der Schweiz:

  • Ernsthafte Absicht eine neue Herausforderung in der Schweiz anzutreten
  • Im Besitzt der Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten
  • Abgeschlossenes Medizinstudium
  • Ihr Diplom (inklusive allfällige zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B2
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